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Die Thesen im Detail

Netzpolitik in Österreich – ein Aufruf.

Im Internet muss das Recht nicht neu erfunden werden. Im Internet müssen die Menschenrechte nicht neu konzipiert werden. Und im Internet muss Politik nicht gänzlich neu gedacht werden. Dennoch stellt die Netzpolitik formative soziale Kräfte vor neue Herausforderungen. Um das politische Emanzipationspotenzial des Internets nutzen zu können, bedarf es einer menschenrechtlich sensiblen, entwicklungsorientierten und technisch informierten Netzpolitik. Die Autorinnen und Autoren dieses Bandes haben in einer halbjährigen Arbeit zentrale Thesen aufgestellt, die als Leitlinien für die Netzpolitik Österreichs dienen können. Sie zeigen auf, wie diese zwischen Macht und Recht navigieren und zentrale gesellschaftliche Werte im und durch das Internet schützen kann. Dieser Band möchte zeigen, was Netzpolitik leisten muss, leisten kann und leisten soll.

Matthias C. Kettemann und Clara Landler

These 1. Recht begrenzt die Macht im Internet, doch über „Hintertüren“ wie Interessenspolitik, Sprache, Sozialstruktur und Code hält die Vermachtung wieder Einzug.

  • Netzpolitik auf nationaler und internationaler Ebene ist an den Menschenrechten zu messen. Partikuläre wirtschaftliche und nationale Interessen müssen zurücktreten. Dies begründet das Primat der Netzneutralität. (Kapitel 1.1., Christof Tschohl)
  • „Das Internet“ ist eine komplexe, sich stets neu erfindende Ressource. Es verändert gesellschaftliche Prozesse und transformiert umgekehrt unsere Gesellschaften. Deshalb greift ein Recht auf „Zugang“ zum Internet zu kurz, vielmehr benötigen wir ein Recht auf umfassende Teilhabe am Internet – vor allem an Prozessen der Weiterentwicklung, Verwaltung und Regulierung. (Kapitel 1.2., Hans Christian Voigt)
  • Sprache begrenzt das Denken: Das Internet ist mit dem Entstehen sozialer Medien zunehmend gesellschaftlicher wie individueller „Handlungsraum“ geworden, die etablierten Begriffe für darin agierende Menschen haben diesen Wandel aber nicht mitvollzogen. (Kapitel 1.3., Clara Landler)
  • Das geschlechtsneutrale Ideal einer Post-Gender-Gesellschaft ist eine bislang unerreichte Utopie und das Internet ein Spiegel der Gesellschaft mit denselben Sexismen, Hierarchien und Ausschlussmechanismen wie in der „Offlinewelt“. (Kapitel 1.4., Leonie Maria Tanczer)
  • Weitgehende Interessenkonflikte in Arbeitsverhältnissen, beispielsweise das Eingrenzen bestimmter Freiheitsansprüche von ArbeitnehmerInnen durch Macht- und Kontrollinteressen der ArbeitgeberInnenseite, führen das Internet betreffend zu neuen rechtlichen Herausforderungen. (Kapitel 1.5., Thomas Kreiml)
  • Algorithmen und das personalisierte Internet manipulieren unsere Wahrnehmung. Wollen wir im Web Öffentlichkeit und Kreativität bewahren, dann braucht es einen Ein-/Aus-Schalter für solche Personalisierungen. (Kapitel 1.6., Julian Ausserhofer)

These 2. Alle Menschenrechte, die offline gelten, gelten auch online. Im Internet stehen sie allerdings neuen Herausforderungen gegenüber, denen mit einer klaren Rückbesinnung auf ihre Kerngehalte und einer entsprechenden Inpflichtnahme aller AkteurInnen zu begegnen ist.

  • Wir brauchen keine neuen Menschenrechte für das Internet, sondern müssen die geltenden mit Augenmaß anwenden. (Kapitel 2.1., Matthias C. Kettemann)
  • So wie es nicht nur eine Form von Online-Protest gibt, gibt es auch nicht das eine Recht auf Online-Protest. AktivistInnen können sich auf die Anwendbarkeit der Menschenrechte im Internet berufen, ob eine Aktion die Grenzen des Erlaubten überschreitet, ist allerdings eine Frage des Einzelfalles. (Kapitel 2.2., Christian Möhlen)
  • Der Einsatz von Internetsperren nimmt weltweit zu. Infolge solcher Maßnahmen kann es neben der Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit auch zur Verletzung anderer Menschenrechte kommen. Netzsperren müssen daher stets ultima ratio bleiben und entsprechende gesetzliche Vorgaben entwickelt, angewandt sowie transparent umgesetzt werden. (Kapitel 2.3., Eva Jana Messerschmidt)
  • Die durch die Vorratsdatenspeicherung legalisierte präventive Überwachung des Kommunikationsverhaltens aller in Europa lebenden und elektronisch kommunizierenden Menschen stellt einen unumkehrbaren Paradigmenwechsel dar, der mit dem Konzept eines von Grund- und Freiheitsrechten geprägten Rechtsstaates unvereinbar ist. (Kapitel 2.4., Christof Tschohl)
  • Auf EU-Ebene wird aktuell an einer Reform und weiteren Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts gearbeitet. Nicht zuletzt aufgrund des massiven Drucks von Wirtschaftsvertretern für eine Aufweichung des Datenschutzes ist es wichtig, dass die Zivilgesellschaft für einen starken und tatsächlich durchsetzbaren Schutz personenbezogener Daten eintritt. (Kapitel 2.5., Andreas Krisch)

These 3. Um das Demokratisierungs- und Emanzipationsversprechen des Internets einzulösen, bedarf es einer menschenrechtlich sensiblen, entwicklungsorientierten und alle Menschen einschließenden Netzpolitik.

  • Staatliche Internetpolitik kennt mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht klare Grenzen. Schon anlässlich der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft 2003 und 2005 haben sich die Staaten der Welt zu einer völkerrechtlichen Ordnung des Internets bekannt. Dieses Bekenntnis zu UN-Charta und Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte gilt es zu respektieren und zu operationalisieren. (Kapitel 3.1., Matthias C. Kettemann)
  • Die zunehmende Unternehmenskonzentration im Internet kaschiert einen Trend der wachsenden kulturellen Homogenisierung und Einschränkung der Menschenrechte. Die Debatte um Netzneutralität ist hierbei eine Blaupause für Verteilungskonflikte, die aufgrund ungleicher Machtverhältnisse zulasten der Öffentlichkeit – und zugunsten des Kapitals auszugehen drohen. (Kapitel 3.2., Tassilo Pellegrini)
  • Als lebendiges Instrument am Puls der Zeit verstanden, gebieten Grund- und Menschenrechtsgarantien, den Grundgedanken von Open Government Data in einem modernen demokratischen Staat als grundsätzliche rechtliche Verantwortung anstelle einer freiwilligen Serviceleistung aufzufassen. (Kapitel 3.3., Christof Tschohl)
  • Soziale Netzwerke entwickeln sich vermehrt zu öffentlichen und quasi-öffentlichen Räumen; dort gelten dann nicht mehr (nur) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern verstärkt auch öffentliches Recht und Menschenrechte. (Kapitel 3.4., Matthias C. Kettemann)
  • Neue Kommunikationstechnologien haben das vermeintliche Potenzial, Menschen in einer computervermittelten Weltöffentlichkeit zusammenzubringen. Diese Entwicklungen machen es nötig, den Blick verstärkt auf die neuen Typen struktureller Ungleichheit zu lenken, die diese Technologien mit sich bringen. (Kapitel 3.5., Stephan Schlögl)
  • Die Komplexität des Internets, die grundsätzlich keine geographischen Grenzen kennt, macht in Fällen wie der juristischen Verfolgung von Hassreden, den Schutz von Menschenrechten besonders herausfordernd. (Kapitel 3.6., Viktor Szabados)

These 4. Umfassende und gleichberechtigte Beteiligung an der Informationsgesellschaft verlangt Internet-Bildung, eine Öffnung exklusiver Wissenslandschaften, eine sozial informierte Bewirtschaftung der Internet-Allmende und proaktive Maßnahmen zur Überwindung bestehender und sich vertiefender sozialer digitaler Gräben, gerade auch innerhalb eher homogener Gesellschaften.

  • Digitalisierung erleichtert die politische Partizipation. Allerdings nicht für alle: Menschen, die wenig technisches Grundwissen besitzen, werden weiterhin wenig wahrgenommen. Technologie hilft der Öffnung der Gesellschaft nur, wenn sie von allen genutzt und verstanden wird. (Kapitel 4.1., Michael Bauer)
  • Wer aktiv an den Möglichkeiten des Internets teilnehmen möchte, braucht Fähigkeiten auf den Gebieten des Informationsmanagements, der Medienproduktion sowie des Identitäts- und Netzwerkmanagements. Diese Kompetenzen zu vermitteln, ist daher auch eine der wichtigsten Aufgaben eines Bildungssystems. (Kapitel 4.2., Julian Ausserhofer und Heinz Wittenbrink)
  • Kinder nutzen das Internet zunehmend häufig und unabhängig von der Aufsicht Erwachsener – unter anderem aufgrund mobiler Zugänge. Die bislang konzentrierte Anwendung von Kriterien wie Nutzungsdauer und -häufigkeit zur Beurteilung, was als problematischer Internetkonsum gewertet wird, greift daher zu kurz und gehört neu überdacht. (Kapitel 4.3., Judith Schossböck)
  • Durch Abonnement-Modelle und technische Schutzmaßnahmen lassen sich die Zugänge zu digitalen Medien jederzeit, überall und völlig legal steuern, einschränken oder verhindern. Der öffentlich-gesellschaftliche Auftrag von Wissenseinrichtungen ist damit durch privat-kommerzielle Interessen gefährdet. (Kapitel 4.4., Joachim Losehand)

These 5. Das Internet befördert sozialen Aktivismus und politisches Engagement durch Transparenz, die Nivellierung von Partizipationshindernissen und Informationsfreiheit. Dabei kann Online-Aktivismus zivilgesellschaftliches Engagement auch in Offline-Kontexten unterstützen, aber nicht ersetzen.

  • Internationale Menschenrechtsgerichte schützen vermehrt die Aktivitätenvielfalt im Internet; nationale Behörden müssen diese Leitlinien beachten und Internetnutzerinnen und -nutzer können in vielen Bereichen auf richterlichen Schutz zählen – auch wenn noch viel Sensibilisierung nötig ist. (Kapitel 5.1., Matthias C. Kettemann)
  • Technologie alleine ist keine Lösung, spielt aber eine wichtige Rolle zur Beurteilung und zum Schutz von Privatsphäre und Menschenrechten im Internet. Technologische Gegenmodelle im Sinne von „Privacy-By-Design“-Lösungen können Abhilfe schaffen. (Kapitel 5.2., Markus Sabadello)
  • Online-Videoübertragungen erhöhen für viele Menschen die Zugänglichkeit von Parlamenten. Sie sind ein Schritt hin zu mehr Transparenz in der Politik und damit Vorraussetzung für politische Partizipation. (Kapitel 5.3., David Röthler)
  • Crowdfunding ist der Zwischenschritt vom Clicktivism zu aktiver Beteiligung, weil durch die finanzielle Unterstützung Projekte konkret umgesetzt werden können. (Kapitel 5.4., Wolfgang Gumpelmaier)
  • Die nationale Aufrüstung erhöht das Risiko für die Zivilgesellschaft. Im Zuge der Vernetzung und Digitalisierung der Welt steigt die Verletzlichkeit und Abhängigkeit von IT-Systemen. Vergessen wird, dass sich im digitalen Raum nationale Grenzen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auflösen. Zu fordern ist ein umfassender Cyberpeace-Ansatz, um Konflikten vorzubeugen. (Kapitel 5.5., Sylvia Johnigk)