1.3. Macht Sprache Internet? (Clara Landler)

Über die Verhexung des Verstandes mit den Mitteln der Sprache.

1. Die Macht der Begriffe
2. Menschen im Netz
3. Rollenspiel UserIn
4. Über die Notwendigkeit, mit- und umzudenken

1. Die Macht der Begriffe

Sprache ist das mächtigste Mittel der Verständigung zwischen Menschen. Mit ihrer Hilfe entwickeln sich Bilder und Gedanken, sie strukturiert Wissen und Annahmen, ohne sie bleibt selbst die Idee einer Verständigung unvermittelt. Auch wenn es viele Formen des Ausdrucks gibt, sind es die Wörter, die uns zur Verfügung stehen, die bestimmen, was gesagt werden kann – und was unbedacht bleibt. Angesichts des weiten Feldes der Diskurstheorien ist nicht mehr zu bestreiten, welches Gewicht Sprache für unsere Vorstellungen von Realität hat.

Begriffe sind also nie „unschuldig“, sondern halten stets deutlich über ihren rein sachlichen Inhalt hinausreichend implizierte Beurteilungen bereit, die wesentlich mitverursachen, in welcher Art und Weise wir die mit ihnen bezeichneten Inhalte bewerten. So finden sich beispielsweise in den Sprach- und Kognitionswissenschaften zahlreiche Arbeiten, die sich mit der engen Verwobenheit von Denken und Sprechen befassen. Wesentlicher Begriff dabei ist die Metapher, da unsere Vorstellungen von Welt in der Regel auf Metaphern basieren, über die sich entscheidet, wie wir Inhalte „wahr-nehmen“ und deuten. Über die gewählten Sprachbilder lässt sich wesentlich mitbeeinflussen, welche Ansichten mensch sich über Inhalte zu machen pflegt.

Die Kraft des Begriffs Menschenrechte lässt sich in diesem Sinne bereits aus seiner Wortzusammensetzung ableiten. Mensch ist, trotz seiner historisch belasteten Entwicklung bis heute, zum neutralsten Begriff geworden, den wir für „denkende Wesen“ kennen. Mensch bezeichnet in unserer aktuellen Vorstellung jede/n – egal welches Geschlecht, Alter, Vermögen oder welcher Lebensstil einem Individuum zugeschrieben wird – oder ob jemand BürgerIn eines Landes ist[1]. Rechte stehen in dieser Wortverbindung der Idee eines Naturrechts nahe[2] und sind also das, was jedem Menschen zustehen sollte, das in dieser Deutung nicht eingeschränkt werden kann, ohne die Bedeutung des Begriffs Mensch – und damit die Würde des Menschen – zu verletzen. Auch wenn ihre Durchsetzung zu gewährleisten immer wieder an deutliche Grenzen stößt und von Universalität, trotz ihres Anspruchs, keine Rede sein kann, macht bereits die eingesetzte Wortverbindung und ihre inzwischen etablierten Vorstellungen deutlich, wie unabdinglich eine Vereinbarung in dieser Form zwischen allen und für alle Menschen ist.

2. Menschen im Netz

Die Sprache, mit der Internet bezeichnet und im zuvor skizzierten Sinn bedacht wird, hält viele Metaphern bereit, die zwar durchaus zum Denken anregen können – als Bezeichnungen allerdings selten wirklich nutzen. Ihre Bilder sind inhaltlich häufig schlichtweg falsch, aber mächtig – man denke nur an immer wieder auftauchende Zuschreibungen wie „das Internet als rechtsfreier Raum“[3].

Einer der deutlichsten und damit vieldiskutiertesten Begriffe der letzten Jahre in diesem Kontext ist jener des Raubkopierers[4]. Mit den Werbespots, die diese Bezeichnung einsetzten und zunehmend verbreiteten, kam auch irgendwann zunehmender Widerspruch seitens der netzpolitisch aktiven Szene, die sich an dieser Stelle durchaus empfindsam für die Wahl von Begriffen zeigte. In deutliche Worte gefasst wurde die Problematik „des Raubkopierers“ 2012 vom Journalisten Stefan Niggemeier im deutschen Medium Der Spiegel:

„Metaphern sind mächtig. Sie machen einen Sachverhalt nicht nur anschaulich; sie bestimmen fundamental, wie wir ihn wahrnehmen. Bilder werden zu Rahmen, innerhalb deren(sic) wir denken. Das Bild von der Raubkopie ist falsch. Ein Raub ist im Grundsatz das gewaltsame Wegnehmen fremder Sachen. Es lässt sich schon darüber streiten, ob beim ungenehmigten Kopieren jemandem tatsächlich eine Sache weggenommen wird. Ganz sicher aber lässt sich feststellen, dass ihm dabei keine Gewalt angetan wird. Wenn wir von Raubkopieren sprechen, machen wir aus Menschen, die einen Inhalt ungenehmigt nutzen, Gewalttäter. Es wäre eine Illusion, zu glauben, dass der Begriff diese Wirkung nicht hat, nur weil wir das nicht jedes Mal bewusst mitdenken. Schon der Begriff macht die Handlung zu einem indiskutablen Akt und legitimiert drastische Schritte. Selbst das reichte der deutschen Filmindustrie nicht. Sie begann im Jahr 2003, flankiert von der Bundes-Filmförderungsanstalt, eine Kampagne ‚Raubkopierer sind Verbrecher’. ‚Raubkopierer’ wurden wie auf einem Steckbrief dargestellt.“

Aufschreie wie dieser sind wichtig und richtig, stellen sie doch klar, in welcher Form Debatten geführt werden – beziehungsweise geführt werden sollten. Eine derartig verallgemeinernde Kriminalisierung wie sie beispielsweise an dieser Stelle seitens der Verwertungsindustrie vorgenommen wurde und wird, mag zwar ein Weg sein Grenzen zu markieren und Macht an diesen Grenzen einzufordern, sie bewirkt damit aber eben auch genau das: Fronten, die gegeneinander stehen, einen Machtkampf der Interessen, die schließlich auf einer Seite mittels Rechtsprechung legitimiert werden sollen. Die Kollateralschäden solcher Kämpfe sind kaum zu überblicken und regelmäßig Gegenstand netzpolitischer Diskussionen. Der notwendigerweise mitzubedenkende Umfang solcher Verteilungskämpfe lässt sich bei Christian Voigt, Kapitel 1.2. Rechte eines jeden Menschen _am_ Internet nachlesen.

Als etwas weniger gewaltige Metaphern wie jene des Raubkopierers, finden die eingesetzten Begriffe allerdings eher wenig Beachtung. Im Bereich der Netzpolitik ist ein Nachdenken über Menschenrechte ob der üblicherweise verwendeten Begrifflichkeiten für im Netz aktive Individuen somit spürbar komplexer. Mehr oder minder „neutrale Begriffe“ wie Mensch oder auch TeilnehmerIn finden nur selten ihren Weg in den alltäglichen Sprachgebrauch, dafür spiegeln sich in den zur Anwendung kommenden Begriffen die allermeisten Probleme aktueller Netzkultur-Debatten wider. Eine Reflexion darüber, welcher Begriff welche Zuschreibungen, Bedeutungen, Rollen sowie Rechte und Pflichten impliziert, ist damit durchaus angebracht.

3. Rollenspiel UserIn

Da ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Angebote im Netz den (Spiel-)Regeln kommerzieller Unternehmen unterliegt und daher auch von kommerziellen Interessen geleitet wird, ist nicht weiter verwunderlich, dass der am häufigsten zur Verwendung kommende Begriff für Individuen im Netz „User“ – zu deutsch „Nutzer / Internetbenutzer“[5] – lautet. Die Entstehung und Etablierung des Begriffs sind nicht dokumentiert, angesichts seines semantischen Einzugsgebietes ist es jedoch nicht zu weit hergeholt, ihn auf die zu bezeichnende Rolle zurückzuführen: Ein User oder Nutzer ist jemand, der eine im Internet bereitgestellte Infrastruktur nutzt. In diesem Sinn ist der Begriff User(In) noch verhältnismäßig unverfänglich, da er so betrachtet in den meisten Fällen zutrifft.

Ein klein wenig zu haken beginnt diese Interpretation allerdings bereits, wenn man an die Nutzung der Kommentarfunktion klassischer Medien im Internet denkt: Auch im Falle moderierter Kommentare lässt sich die Möglichkeit als UserIn Inhalte zu ergänzen und zu erweitern (oder zu boykottieren, wofür sich die Bezeichnung Troll etabliert hat) nicht mehr mit der Funktion des LeserInnenbriefs vergleichen. Die Rollenverteilung AutorIn und LeserIn ist an dieser Stelle längst nicht mehr zu trennen.

Die relevante Grenzverschiebung bezieht sich somit auf das Erstellen von Inhalten, während die technische Infrastruktur dabei in den Hintergrund tritt. Genau an dieser Stelle der Verschiebung beginnt der Begriff UserIn seine Eindeutigkeit zu verlieren. Als reine NutzerIn einer technischen Infrastruktur wären die Machtverhältnisse noch relativ klar, die deutlich aktivere Rolle der inhaltlichen Mitgestaltung allerdings, findet im Begriff UserIn keine echte Referenz.

Die Frage, die sich damit aufdrängt lautet:

Kann der Einsatz eines Begriffes, der den Schwerpunkt seiner Bedeutung auf einer technischen Ebene hat, der aktuellen Entwicklung (und was fast noch wichtiger ist: der Idee) des Internets überhaupt gerecht werden?

Selbst alle möglichen deutschen Übersetzungen des englischen „user“ berücksichtigend, wie NutzerIn, AnwenderIn, BedienerIn, VerbraucherIn, ja sogar BetreiberIn, macht deutlich, dass wirklich aktive Rollen, wie sie beispielsweise in Konzepten wie dem der AktivbürgerIn bestehen, nicht impliziert sind. Stattdessen zeigt sich, dass die am häufigsten implizierte Bedeutung abseits der Bezeichnung der Nutzung einer Infrastruktur jene der KonsumentIn ist. Die Stärke dieser eingebürgerten Bedeutung zeigt sich durch den entsprechend gut etabliert zur Anwendung kommenden KonsumentInnenschutz. Deutlicher Nachteil allerdings ist, dass es keine ebenso etablierten Begriffe für Menschen gibt, die das Internet für zivilgesellschaftliche Interessen nutzen – um zu protestieren oder sich zu organisieren, beispielsweise.

Das zeigt sich umgekehrt betrachtet auch am Fehlen entsprechend positiv konnotierter Begriffe für im Netz (in verschiedenster Hinsicht) gestaltend aktive Menschen. Während es den technischen Bereich betreffend beispielsweise den Begriff des/der HackerIn[6] gibt, der zumindest in netzaffinen Kreisen auch positive Bilder beinhaltet, reduzieren sich die üblichen Begriffe danach rapide. In Frage kommt beispielsweise noch BloggerIn, womit aber wiederum die gesamte Umgebung anderer sozialer Medien (wie Facebook, Twitter und Co.) exkludiert ist. Gerade Soziale Medien aber „leben“ durch die vielfältige Interpretation und Gestaltung ihrer NutzerInnen – und generieren für ihre EigentümerInnen Kapital durch das Sammeln der Daten dieser ihrer „UserInnen“. Damit kommt eine weitere Dimension ins Spiel, die durch die landläufige Bedeutung von „User“ nicht abgedeckt ist und somit vor allem eine offene Frage hinterlässt: Ist der Mensch im Netz als Datenquelle UserIn einer Infrastruktur und hat dafür mit ebendiesen Daten als NutzerIn zu bezahlen – oder ist jede einzelne Person vielmehr EigentümerIn der eigenen Daten und kann darüber bestimmen, wieviel sie/er bereit ist, zu „verkaufen“, und wo die jeweils persönlichen Grenzen liegen? Die etablierte Nutzung des Begriffs User macht es so betrachtet leicht, ein Machtgefälle aufrecht zu erhalten. (Vgl. Matthias C. Kettemann, Kapitel 3.4. Ist Facebook ein neuer öffentlicher Raum?)

Dementsprechend finden sich beispielsweise zwar Ansätze und Versuche, den Schutz von JournalistInnen und BloggerInnen zu stärken (vgl. Matthias C. Kettemann, Kapitel 5.1. Schutz aus Straßburg), wohingegen die verschiedenen Möglichkeiten und Formen für zivilgesellschaftliche AkteurInnen, aktiv zu werden, nur bedingt geschützt sind[7].

Ein Bewusstsein dieser Problematik findet sich im Rahmen verschiedener Konzepte, die sich in Begriffen widerspiegeln wie Netizen (zu deutsch NetzbürgerIn)[8], Cypherpunk (technikversierte Menschen, die sich für verstärkten Datenschutz einsetzen)[9], Prosument (KundenInnen, die gleichzeitig ProduzentInnen sind)[10] – oder auch dem (in dieser Aufzählung weitreichendsten) Begriff des Cyborg (in seiner Verwendung als Bezeichnung der symbiotischen Verbindung, die Menschen mit der sie umgebenden Technik eingehen)[11]. Allerdings hat sich keiner der Begriffe, die alle auf die eine oder andere Art die Vorstellung eines „aktiven Users“ beinhalten, bislang als geläufig durchsetzen können.

4. Über die Notwendigkeit, mit- und umzudenken

So unverzichtbar zweifellos der KonsumentInnenschutz als jener Rechtsbereich ist, welcher derzeit für Individuen im Internet am besten ausgebaut ist, bleibt die begrifflich in der Form selbstverständliche Reduktion aktiver Internet-TeilnehmerInnen auf die Rolle der NutzerIn einer Infrastruktur und damit KonsumentIn ausgesprochen problematisch.

Möglich wird diese Reduktion wesentlich durch das ebenso implizite Nichtbeachten virtueller Umgebungen als Erweiterung physischer Räume. „Das Internet“ ist in diesem Sinn ein längst unumgänglich gewordener, zusätzlicher „Handlungs(spiel)raum“ für Individuen, um Ansichten zu entwickeln, sich auszutauschen, sich zu unterhalten, zu koordinieren oder zu organisieren – eben aktiv an einer (demokratischen) Gesellschaft teilzuhaben. Begriffe bestimmen unsere Gedankenwelt und prägen, wie eingangs erwähnt, ganz wesentlich unsere Möglichkeiten, Sachverhalte zu bedenken und Handlungsweisen zu perspektivieren. Entsprechend wichtig ist es, auch und gerade im Kontext der verschiedenen „Räume“ des Internets die Rollenzuschreibungen zu beachten und zu prüfen, die den etablierten und entsprechend zur Anwendung kommenden Begriffen inhärent sind.

Pragmatische Ansätze, mit der hier angesprochenen Problematik umzugehen, werden beispielsweise seitens des Committee on Internet User Rights des Europarates angestrebt, wo aktuell an einem „Compendium“, also einem Leitfaden für User Rechte gearbeitet wird.

Offen bleibt allerdings die Frage, warum ein weiteres Konzept, eine weitere Erklärung stärkere Durchsetzungskraft als die bisherigen entwickeln können sollte, wenn abseits „einer netzpolitisch affinen Szene“ weiterhin kaum Bewusstsein für die erhebliche und vielseitige Bedeutung des Internets als Infrastruktur für Menschen besteht – und sich selbst unter den Menschen, die netzpolitisch interessiert und engagiert sind, wenig Bewusstsein über die Macht, die auch den von ihnen (nicht) verwendeten Begriffen innewohnt, zeigt.

Erst Begriffe, die auch einer Mehrheit zu veranschaulichen in der Lage sind, warum es so wichtig ist, dass jeder Mensch Rechte am Internet haben sollte (vgl. Kapitel 1.2. Rechte eines jeden Menschen am Internet von Hans Christian Voigt), werden dazu beitragen können, ein breiteres Bewusstsein für ihre Bedeutung hervorrufen – und damit ein entsprechendes Verständnis als Basis für Handlungsmöglichkeiten erwirken können.


[1] Die Bezeichnung BürgerIn impliziert andere Rechte und Pflichten, die unter die Regelungen der Bürgerrechte fallen.

[2] Zur Orientierung vgl. de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht (Letzter Aufruf: 2.4.2013) und Christof Tschohl, 1.1. Ethik, Recht und Menschenrechte.

[3] Vgl. beispielsweise Lischka, Konrad: Phrasen-Kritik: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum (2009), nachzulesen unter: www.spiegel.de/netzwelt/web/phrasen-kritik-das-internet-ist-kein-rechtsfreier-raum-a-632277.html (Letzter Aufruf: 14.4.2013)

[4] Hier im Sinne eines Zitates ausschließlich in seiner männlicher Form verwendet.

[5] Das Binnen-I wird hier beabsichtigt weggelassen – da es erfahrungsgemäß im Internet kaum anzutreffen ist. Dies lässt sich als einer von vielen Hinweisen verstehen, wie männlich konnotiert das Internet ist. (Vgl. hierfür in diesem Band: 1.4. Wie männlich ist das Internet?)

[6] Dass der Begriff HackerIn in seiner gedenderten Form allerdings so gut wie gar keine Anwendung findet, ist auch für sich genommen bereits eine Aussage. (vgl. Leonie Tanczer, Kapitel 1.4. Post, Gender, Internet)

[7] Vgl. Christian Möhlen, Kapitel 2.3. Gibt es ein Recht auf politischen Online-Protest?) sowie bspw. Pany, Thomas: Online-Demonstranten können sich nicht aufs Demonstrationsrecht berufen. In www.heise.de/tp/blogs/8/152568 (Letzter Aufruf: 14.4.2013)

[8] vgl. de.wikipedia.org/wiki/Netizen (Letzter Aufruf: 20.5.2013)

[9] vgl. de.wikipedia.org/wiki/Cypherpunk (Letzter Aufruf: 20.5.2013)

[10] vgl. de.wikipedia.org/wiki/Prosument (Letzter Aufruf: 20.5.2013)

[11] vgl. de.wikipedia.org/wiki/Cyborg (Letzter Aufruf: 20.5.2013)

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